Wer rastet, der rostet. Und wer vom Arbeitgeber keine Weiterbildung finanziert bekommt, der kümmert sich selbst darum. Bei mir fiel aktuell die Wahl auf das Thema Projektmanagement. Die FernUni Hagen bietet dazu einen Grundlagenkurs als „Computer-Based-Training“ an, zu dem ich heute die Klausur geschrieben habe – allerdings inklusive frühmorgendlicher Anreise an einen der Klausurorte und per Hand auf Papier.
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„E-Assessments sind ein guter Anlass, um sich wieder mit der Qualität von Prüfungen zu beschäftigen“
Gestern war ich unterwegs in Göttingen zur Tagung E-Prüfungen – Was ist heute schon möglich?. Mit dem Thema hatte ich mich zuvor überhaupt noch nicht befasst und wollte einen Überblick bekommen – das ist gelungen. Meine zwei persönlichen Highlights waren dabei die Denkanstöße von Karsten Wolf (Uni Bremen) und Michael Beurskens (Uni Düsseldorf).
Karsten Wolf weitete erst einmal den Titel der Veranstaltung etwas aus und sprach statt E-Prüfungen von E-Assessments. Damit ist dann eher der Prozess des Dokumentierens von Wissen, Fähigkeiten oder Überzeugungen gemeint, und der zielt nicht auf eine bloße Leistungsmessung ab.
E-Assessments sind ein guter Anlass, um sich wieder mit der Qualität von Prüfungen zu beschäftigen. (Karsten Wolf)
In seinem Vortrag bekam ich schon zu Beginn der Veranstaltung genau das, was ich mir erhofft hatte: einen Überblick. Er streifte Bezugsnormen von Assessments bzw. Prüfungen (individuell, sozial, sachlich), zeigte kurz auf, was bei summativen Assessments (Blick auf das Ergebnis) und formativen Assessments (Blick auf den Prozess) auf elektronischem Wege schon ganz gut klappt – und was noch nicht – und streifte Test Wiseness Tests, mit denen sich die Güte von Multiple-Choice-Tests verbessern lässt. In diesem Zusammenhang habe ich mir den Namen Kathleen Scalise notiert, von der er ein Schaubild mit einer Einteilung zeigte. Die werde ich im Nachgang noch suchen.
Michael Beurskens ist Jurist und beschäftigte sich mit rechtlichen Aspekten von E-Prüfungen. Dabei ging er aber weniger darauf ein, was alles verboten sein könnte. Er zeigte stattdessen, was tatsächlich schon alles möglich ist! Überrascht war ich beispielsweise darüber, dass mündliche Prüfungen grundsätzlich auch per Video-Konferenz erlaubt sind, wenn ein Protokoll dazu geführt wird. Ebenfalls eine interessante Information für alle, die aus irgendeinem Grund das Bild von klagenden Studierenden im Kopf haben: Prüfungen werden wirklich selten angefochten, meist nur von Medizin- oder Jura-StudentInnen, und sie sind wohl gerade einmal in drei Prozent der Fälle erfolgreich.
Die anderen Beiträge kamen an diese beiden nicht heran; teilweise waren sie wirklich nicht das, was ich mir erhofft hatte. Aber mein Wunsch nach einem Überblick wurde in jedem Fall erfüllt. Danke an die OrganisatorInnen!
Update
Von meiner Kollegin Claudia Frie gibt es einen kurzen Blog-Beitrag zum zweiten Veranstaltungstag: E-Assessment – schade, wer da nur an E-Prüfungen denkt.