Ich bin baff!

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Als ich gerade nach Studien zu Kosten von Open Access (freie Zugänglichkeit zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen) gesucht habe, bin ich auf ein PDF-Dokument mit dem Titel “Was Open Access kostet – Ein Beispiel aus den Geisteswissenschaften” von Uwe Jochum gestoßen. Zum Download wird es angeboten auf der Seite www.textkritik.de, die von Roland Reuß betrieben wird. Roland Reuß? Genau, den habe ich in einem anderen Blogbeitrag schon einmal erwähnt und konnte daher schon ahnen, was mich erwarten würde. Was ich dann tatsächlich las, verwunderte mich aber doch.

Zu Beginn argumentiert Jochum, Open Access nötige die Autoren zum Bezahlen der Zeche, während die Leser sich kostenlos bedienen könnten (Seite 3). In der Tat gibt es das Geschäftsmodell der autorenfinanzierten Publikation, bei dem Wissenschaftler Zeitschriften dafür bezahlen müssen, dass ihre Artikel frei zugänglich sind. Jochum vergisst allerdings zu erwähnen, dass das nur ein Modell unter vielen möglichen ist und keinesfalls gleichzusetzen mit Open Access. Den Vogel schießt er aber erst danach ab als er behauptet (Seite 4-5), die deutsche “Open-Access-Plattform” räume selbst ein: “Kostenrechnungen und -schätzungen, die zugunsten von Open Access ausfallen, findet man heute eher selten.” Dieser Satz findet sich wirklich auf deren Website, jedoch ausdrücklich zur autorenfinanzierten Publikation und nicht zum gesamten Konzept. Jochum reißt den Satz komplett aus dem Zusammenhang und ergeifert sich dann noch mit hämischen Kommentaren daran. Redliches wissenschaftliches Arbeiten sieht anders aus. Zudem haben wir es mit einem Wiederholungstäter zu tun: Eric Steinhauer schildert in seinem Blog, wie Jochum ihm in einem Beitrag das Wort ebenso im Munde herum gedreht hat; im Kommentarbereich wird dort eine weitere freie Textinterpretation dokumentiert.

Im Verlauf seines Aufsatzes (ab Seite 6) stellt Jochum einen Vergleich an und schiebt vorweg, das von ihm gewählte Modell sei sehr einfach. Wie einfach? Er stellt die Preise einer einzigen klassischen Zeitschrift aus den Geisteswissenschaften denen von sieben naturwissenschaftlichen Publikationen einer nichtkommerziellen Zeitschriftengruppe gegenüber, die explizit das autorenfinanzierte Modell anwendet. Die Stichprobe ist also winzig, die Fachgebiete sind unterschiedlich und es wird einzig und allein das autorenfinanzierte Modell betrachtet. Das hindert Jochum aber nicht daran, dazu einige Rechnungen anzustellen und schließlich triumphierend zu folgern (Seite 11), für die Geisteswissenschaften lohne sich allgemein das gesamte Konzept Open Access nicht und es werde mit zunehmender Nutzung ohnehin viel teurer für den Steuerzahler.

Ich bin so völlig baff, dass ich das einfach sofort loswerden wollte.

Qualität hat ihren Preis – oder doch nicht?

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Am vergangenen Dienstag erschien in der Süddeutschen Zeitung der Artikel “Abbestellt!”, der das Thema Open Access berührt: Die University of California drohe der bekannten Zeitschrift “Nature” mit einem Boykott, weil der zuständige Verlag für die Online-Lizenz schlappe 400% Preiserhöhung verlange.

Nun könnte man sagen, das sei deren gutes Recht, schließlich leben die Amerikaner ja in einer freien Marktwirtschaft. Der Haken dabei ist allerdings, dass wissenschaftliche Zeitschriften ihre Beiträge kostenlos von Wissenschaftlern erhalten, die zumeist ebenso kostenlos die Artikel von anderen begutachten, um die Qualität zu sichern. Dafür kommt letztlich der Steuerzahler auf beziehungsweise in den USA zu großen Teilen die Studierenden – die finanzieren ja das Personal der Universitäten. Und die zahlen eigentlich doppelt, da sie den Verlagen die Zeitschriften mit den Ergebnissen auch abkaufen müssen. DAS Thema wollte ich aber gar nicht durchkauen, das kann man an anderer Stelle vertiefen.

In dem Zeitungsartikel wird jedoch implizit unterstellt, Open Access bedeute “Selbstverlag der Universitäten”, und für die Fachverlage spräche “ein kundiges Lektorat und Qualitätskontrolle anstelle von stümperhafter Selbstpublikation am eigenen Computer”. Ich habe den Verfasser des Artikels kontaktiert, und er hat klargestellt, dass die Darstellung von Open Access aufgrund des knappen Raums sehr verkürzt gewesen sei und “Selbstverlag” nicht auf die “Qualität” abgezielt hätte. Dennoch möchte ich hier anhand eines Beispiels verdeutlichen, was Open Access tatsächlich heißen kann.

Geprüfte Qualität (Bild von stijnbern, Public Domain)

Geprüfte Qualität - Bild von stijnbern, Public Domain

An der Uni in Göttingen wird nämlich eine Open-Access-Zeitschrift namens GoJIL (Goettingen Journal of International Law) herausgegeben, die sich vor der “Konkurrenz” nicht zu verstecken braucht und trotz ihres kurzen Bestehens bereits ein gewisses Renommee genießt. Zum einen gibt es “Peer Reviews”, das heißt eingereichte Beiträge müssen einer Begutachtung durch Professoren standhalten. Außerdem wird von Muttersprachlern das Englisch geprüft, und es kümmern sich fleißige Helfer darum, dass alle formalen Richtlinien eingehalten werden. Mehr noch, sie prüfen akribisch jede Fußnote auf Korrektheit, indem sie sich die angegebene Literatur besorgen und schauen, ob die zitierten Aussagen dort wirklich getroffen werden – und wie mir gesagt wurde, gibt es da auch durchaus mal etwas zu bemängeln. Wer eine gedruckte Fassung haben möchte, kann sich diese kaufen, aber alle Inhalte sind auch kostenlos online verfügbar. Außerdem darf sie jeder für nicht-kommerzielle Zwecke unter Angabe der Urheber in unveränderter Form weitergeben (Creative Commons in den Wissenschaften). Und, ganz nebenbei, hatte ich schon gesagt, dass all dies ehrenamtlich von Studierenden organisiert wird???

Sicherlich werden nicht alle Open Access Zeitschriften so professionell arbeiten, aber aus erster Hand weiß ich, dass es auch bei den großen Verlagen wie Gabler/Springer mitunter laxer zugeht. Fazit: Open Access sollte man nicht irrtümlich mit geringerer Qualität als bei “klassischen” Zeitschriften gleichsetzen.

Open Access: “Standing on the shoulders of giants”

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Die Idee des Open Access ist nicht neu: Wissenschaftliche Literatur soll kostenfrei und öffentlich im Internet verfügbar sein. Gestützt wird diese Forderung zum einen darauf, dass öffentliche Forschung durch die Allgemeinheit finanziert werde und ihr daher auch zugänglich sein sollte. Zum anderen sollten Erkenntnisse zum Nutzen der gesamten Menschheit möglichst breit verfügbar gemacht werden. Insgesamt sei der Zugriff per Internet weitaus unkomplizierter als auf traditionellem Wege.

Open Access erfährt von Seiten vieler Wissenschaftler Zuspruch. So gehören zu den Befürwortern beispielsweise die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Andererseits gibt es ebenso viele Kritiker. Im sogenannten Heidelberger Appell wurde Open Access im März 2009 heftig angegriffen (vgl. Reuß, Roland: Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte, online verfügbar, zuletzt abgerufen am 18.09.2009). Allerdings wurden in der Streitschrift zwei grundverschiedene Dinge miteinander vermengt – zum einen das Scannen und Verbreiten von Auszügen aus beliebigen Büchern und Zeitschriften durch Google, zum anderen das Modell Open Access an sich, das sich auf den freien Zugang zu wissenschaftlichem Material beschränkt und zunächst auf noch nicht Publiziertes abzielt. In Folge entbrannte ein öffentlicher Diskurs, online wie offline, der über die Seite der Informationsplattform Open Access nachvollzogen werden kann.

Leider wird die Debatte sehr polemisch geführt, und es treten immer wieder dieselben Vorbehalte gegen Open Access auf, beispielsweise mangelnde wissenschaftliche Qualität. Dabei wird übersehen, dass Open Access nicht gleichbedeutend ist mit einem Fehlen von Peer Reviews durch qualifiziertes Personal – ebensowenig wie die Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder einem Buch nicht per se bedeutet, dass Peer Reviews durchgeführt werden. Der Wert einer wissenschaftlichen Arbeit hängt schlicht nicht vom Medium ab, in dem es publiziert wird. Sehr kurios finde ich die aktuelle Frage von Volker Rieble, wer verantwortlich sei für eine wiederauffindbare und damit zitierfähige IP-Adresse (vgl. Rieble, Volker: Freier Zugang zu unfreien Autoren – Open Access aus juristischer Sicht, in: Forschung & Lehre, 16. Jg., Nr. 9 (2009), S. 648-651). Kurios deshalb, weil auch niemand die Anschrift einer Bibliothek angibt, wenn er auf eine Quelle verweist. Eine Antwort auf die Frage nach der Auffindbarkeit von Werken und Antworten auf weitere typische Einwände finden sich ebenfalls auf der Seite der Informationsplattform Open Access.

Ich finde es richtig, dass öffentlich finanzierte Forschung auch öffentlich zugänglich gemacht werden soll. Nur wenn Wissen geteilt wird, kann es wachsen. Oder wie es Isaac Newton sagte: “If I have seen further it is only by standing on the shoulders of giants.” Derzeit sieht es aber so aus, dass Universitäten – und damit die Steuerzahler – zunächst die Forschung und die Begutachtung bezahlen. Im Anschluss kaufen sie dann den privatwirtschaftlichen Verlagen die Ergebnisse ab, die sie ihnen zuvor kostenlos zur Verfügung gestellt haben.

Es lässt sich schlicht besser forschen, wenn freier Zugang zu allen wissenschaftlichen Informationen besteht. In einer modernen Wissensgesellschaft sollte das nichts Überraschendes oder Abwegiges sein, aber dennoch gibt es vehemente Gegner von Open Access. Einige betrachten es als radikalen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, die vom Grundgesetz garantiert wird. Dieser Schutz ist in der Tat sehr wichtig: Der Staat sollte niemandem vorschreiben dürfen, was er mit welcher Methode zu erforschen hat! Einem juristischen Laien sei aber die Frage erlaubt, ob der Bürger als Geldgeber nicht zumindest ein moralisches Recht hat, unbeschränkte Einsicht in die Ergebnisse zu erhalten.

Andere Kritiker meinen, den Autoren werde das “geistige Eigentum” genommen. Auch bei diesem Thema begäbe ich mich bei einer Diskussion auf sehr dünnes Eis, denn der Begriff des Eigentums ist schon unter Juristen ein umstrittenes Thema. Aber: Die Urheber ihrer Werke bleiben die Verfasser in Deutschland ohnehin, streitig sind nur Verwertungsrechte. Häufig müssen Forscher diese aber gerade bei der traditionellen Publikation komplett an Verlage abtreten. Ohne Genehmigung dürften sie nicht einmal Kollegen eine Kopie eines Beitrags schicken oder diesen auf ihrer eigenen Internetseite veröffentlichen. Bei Open Access verbleiben die Rechte aber beim Autor, und er kann seine Arbeit nach eigenem Ermessen weiter verwerten. Es scheinen demnach eher die Interessen der Verlage betroffen zu sein, deren Geschäftsmodelle im Zeitalter des Internet nicht mehr funktionieren. Sie bitten nun den Gesetzgeber um rechtliche Gegenmaßnahmen, statt sich im Sinne von Schumpeter der schöpferischen Zerstörung zu bedienen und mit innovativen Ideen zu trumpfen – Apple hat mit dem Geschäftsmodell um den iTunes-Store und den iPod bewiesen, dass dies auch im Internet möglich ist. Obwohl Musik auch kostenlos heruntergeladen werden kann, erwirtschaftet das Unternehmen damit beinahe 50 Prozent seines nicht gerade geringen Umsatzes (vgl. Christensen, Clayton M.; Johnson, Mark W.; Kagermann, Henning: Wie Sie Ihr Geschäftsmodell neu erfinden, in: Harvard Business Manager, 31. Jg., Nr. 4 (2009), S. 36-49).

Würde der Staat durch weitere Schutzmaßnahmen vor modernen Medien nicht lediglich eine schwer kranke Branche künstlich am Leben erhalten? Müsste man dann nicht auch Autos verbieten, die mit Solarenergie betrieben werden? Die gefährden schließlich die Existenz der Tankstellenbetreiber (vgl. JGE: Die Angst des Roland Reuß vor Open Access, online verfügbar, zuletzt abgerufen am 17.09.2009).

Wenn nun mit Open Access vieles besser werden könnte – Forscher könnten schneller Ergebnisse verbreiten, würden ein größeres Publikum erreichen, könnten selbst auf mehr Informationen zugreifen, würden potenziell häufiger zitiert und Studenten bräuchten keinen Konkurrenzkampf mehr um knappe Literaturexemplare zu führen – warum sträuben sich viele gegen den Gedanken? Zum einen, weil Sie möglicherweise durch den oben genannten Heidelberger Appell das Gebaren von Google (das wäre ein anderes Thema) und Open Access in einen Topf geworfen haben: Einige Autoren zogen in der Tat ihre Unterschrift zurück, nachdem ihnen klar wurde, worum es eigentlich geht. Einen anderen Erklärungsansatz bietet Niels Taubert (vgl. Taubert, Niels. C.: Eine Frage der Fächerkultur? Akzeptanz, Rahmenbedingungen und Adaption von Open Access in den Disziplinen, in: Forschung & Lehre, 16. Jg., Nr. 9 (2009), S. 657-659). Er berichtet, dass die Gegner von Open Access vornehmlich Geistes- und Sozialwissenschaftler in ihren Reihen hätten, Naturwissenschaftler dem Modell aber mehrheitlich positiv gegenüberständen. Er führt dies auf den Drang nach Anerkennung zurück. Zuspruch erhielte beispielsweise in der Physik derjenige, der als erster neue Erkenntnisse veröffentlicht. In den Geistes- und Sozialwissenschaften werde Anerkennung allerdings nicht durch fachliche Würdigung erzielt, vielmehr orientiere man sich an “Symptomen” wie dem Publikationsort oder der Länge der Publikationsliste: “Publish Or Perish“. Ein solches System fördere nicht die Mitteilung von Forschungsergebnissen, sondern das Streben nach Maximierung “symptomatischer Reputation”. Hier ist dringend ein Umdenken erforderlich.

Wenn Forscher froh sind über jede wissenschaftliche Erkenntnis, auf der sie aufbauen können, sollten sie ihr Wissen nicht auch bereitwillig der Gemeinschaft zur Verfügung stellen? Sollten Verlage nicht ihre Strategien anpassen, statt zu versuchen, den Gesetzgeber als Wegbereiter für ihre überkommenen Geschäftsmodelle einzuspannen? Und zu guter Letzt: Wenn Politiker eine Bildungsrepublik fordern, sollte es ihnen nicht daran gelegen sein, den Zugang zu Forschungsergebnissen für möglichst viele frei zugänglich zu machen? Ich denke schon.