Schlagwort-Archiv: Lehre

Tabus an der Uni – Was es WiMis schwierig macht, gut zu lehren

An der TU Braunschweig existiert seit vergangenem Jahr das Projekt teach4TU, in dem ich Ansprechpartner für die Basisqualifizierung bin. Wir unterstützen speziell wissenschaftliche MitarbeiterInnen dabei, ihre Lehre zu verbessern. Inzwischen hat der 2. Durchgang unser Programm absolviert. Für diesen Anlass wurden am vergangenen Dienstag nicht nur feierlich Zertifikate überreicht, wir haben auch noch ein bisschen gearbeitet. An vier Stationen beschäftigten sich unsere AbsolventInnen in kleineren Gruppen nacheinander mit unterschiedlichen Themen. Eines davon lautete „Tabus an der Uni – Was es uns schwierig macht, gut zu lehren“.

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Eile mit Weile im Virtual Classroom

71 % fanden es einfach die Arbeit in Wikis zu lernen

Rückmeldung zur Arbeit in Wikis

Heute hatte ich die besondere Freude, per Virtual Classroom (mit Adobe Connect) einer Veranstaltung von Ramona Lorenzen beiwohnen zu dürfen. Ich durfte ihren TeilnehmerInnen binnen einer Stunde einen kurzen Einblick in das Thema Wikis als Lerninstrumente geben. Der Schwerpunkt lag dabei auf möglichen didaktischen Szenarien – meine Wiki-Seminare habe ich natürlich etwas ausführlicher behandelt als anderes :-)

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Wenigstens ein bisschen mehr Klarheit im Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht ist kompliziert. Das macht es für Lehrende nicht einfach, wenn sie ihren Lernenden Material zur Verfügung stellen möchten, das nicht unter freien Lizenzen steht. Der Paragraph, der da überhaupt ein wenig Spielraum bietet, ist bisher nur eine befristete Ausnahmeregelung und obendrein vage. Die Rede ist von §52a UrhG. Dort heißt es im ersten Absatz:

Zulässig ist, […] veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern […] öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.

Es gibt zu dieser Passage viele Unklarheiten und streitige Punkte. Was sind denn „kleine Teile“? Was heißt „zugänglich machen“? Was bedeutet „zur Veranschaulichung“? Dazu hat nun der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen hat, das bei diesen drei Punkten Klarheit bringt.
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