Was erwartet die Hochschuldidaktik durch den Koalitionsvertrag?

Hochschulen werden wie andere Organisationen oder Institutionen von einem Umsystem beeinflusst. Klassisch wird dieses Umsystem in sozio-kulturelle, ökonomische, technische und einen politisch-rechtliche Faktoren eingeteilt. Schauen wir doch speziell zu den letztgenannten mal exemplarisch, was der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die Hochschuldidaktik bereithält, und welche Gedanken mit spontan dazu in den Sinn kommen.

Vorweg allerdings der Hinweis: Das meiste ist schwammig formuliert, wie wir es aus der Politik ja fast schon gewohnt sind [Ergänzung: Meint auch eine Projektmanagerin]. Der SPIEGEL hat anhand eines Vergleich verschiedener Entwürfe sogar festgestellt, dass das Aufweichen von Aussagen offenbar bewusst vorgenommen wurde. Es wimmelt nur so von Absichtserklärungen mit „sollen“ und „wollen“, die für ein Wahlprogramm angemessen sein mögen. Als Plan für die aktuelle Legislaturperiode finde ich das jedoch deutlich zu mager. Egal, ran an den Speck.

Wir wollen den Hochschulpakt fortsetzen und zügig die Verhandlungen über die dritte Phase aufnehmen. Dabei sollen Hochschulen für gute Lehre und Angebote, die mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss führen, stärker honoriert werden. Das Ziel, mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur Hochschule zu eröffnen, werden wir ebenfalls im Hochschulpakt verankern. (S. 26)

Klingt doch nett. Hochschulen sollen für gute Lehre stärker honoriert werden. Bin neugierig auf das „wie“, was gute Lehre sein soll, und ob es bei Anreizen bleibt, oder auch Unterstützung dabei gegeben werden wird. Beruflich Qualifizierten einen besseren Zugang zum Studium zu ermöglichen, dürfte die Vielfalt der Lernenden vergrößern. Für HochschuldidaktikerInnen könnte das heißen, sich stärker mit dem Thema Diversität von Lebensentwürfen auseinanderzusetzen, um Hilfestellung beim Entwurf entsprechender didaktischer Szenarien geben zu können. Dazu fallen mir beispielsweise Ansätze ein, die sich von der Präsenzlehre etwas lösen.

Die Hochschulen stehen im Zentrum des Wissenschaftssystems. Ihnen verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit zu geben, muss im Zentrum der Wissenschaftspolitik der nächsten Jahre stehen. Wir werden in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung stellen. (S. 27)

Hört, hört! Ein „Wir werden“ bei mehr Geld. Bin auf die Haushaltsverhandlungen der neuen Regierung gespannt.

Wir wollen für den wissenschaftlichen Nachwuchs planbare und verlässliche Karrierewege schaffen. Der Bund wird im Rahmen seiner Förderung und bei Vereinbarungen zu neuen Instrumenten auf angemessene Laufzeiten der Anstellungsverträge achten. (S. 27)

Wenn wissenschaftliche MitarbeiterInnen verlässlicher planen können und damit wissen, dass sie vielleicht länger an einer Hochschule bleiben, könnte ihnen eine Qualifizierung für Lehraufgaben sinnvoller erscheinen als bisher. Andererseits war es Universitäten auch bisher ausdrücklich gestattet, abweichend vom Wissenschaftszeitvertragsgesetzt (Was für ein Wort) ihr wissenschaftliches Personal unbefristet einzustellen oder befristet nach allgemeinem Arbeitsrecht. Ich bin also auf die konkreten Maßnahmen gespannt.

Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden. (S. 29)

Seit nunmehr 10 Jahren existiert der strittige §52a UrhG, über den ich gerade gestern erst geschrieben habe. Er wurde von Rot-Grün eingeführt wurde und eigentlich nur als befristete Lösung bis Ende 2006 gedacht war. Er wurde immer wieder verlängert, ohne dass sich wirklich etwas an der Gesetzeslage verändert hat. Wenn sich da etwas täte, wäre das mit Blick auf das Thema Open Educational Resources durchaus erfreulich. Der oben eingeschobene Zusatz „soweit möglich“ lässt mich daran zweifeln, dass sich tatsächlich etwas Bahnbrechendes tun wird.

Wir unterstützen die Förderung von Wissenschaftskompetenz von der Grundschule bis zur Hochschule. Dabei fördern wir Programme und Wettbewerbe in den MINT-Fächern und einen zeitgemäßen Informatikunterricht ab der Grundschule. Damit das Wissen entsprechend vermittelt werden kann, sind Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer zur Medienkompetenz dringend notwendig. (S. 30)

Was „Wissenschaftskompetenz“ sein soll, ist mir nicht klar. Ich kann nur mutmaßen, dass ein Verständnis von Wissenschaft allgemein gemeint ist und um Fähigkeiten, selbst wissenschaftlich tätig zu sein. Wie von dort der Bogen zu MINT-Fächern geschlagen wird, verstehe ich nicht. Wie dann noch Medienkompetenz ins Spiel kommt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber nehmen wir nur den letzten Satz, dann würde ich fragen: „Und was ist mit Lehrenden an Hochschulen?“ Benötigen die keine entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten? Können sie alles schon? Denke nicht: ein Themenfeld für die Hochschuldidaktik.

Was denkt ihr dazu? Habt ihr noch andere interessante Passagen dazu im Koalitionsvertrag gefunden?

2 thoughts on “Was erwartet die Hochschuldidaktik durch den Koalitionsvertrag?

  1. Meine Prophezeiung: Es wird alles umgesetzt, was schnell geht und die Politiker nichts kostet.

    „Dabei sollen Hochschulen für gute Lehre und Angebote, die mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss führen, stärker honoriert werden.“
    –> Statistiken für Absolventen abfragen und noch mehr 10%-Durchfaller-Klausuren und Komm-nicht-wieder-3.7er-Master. Absolventen um jeden Preis. Qualitativ hochwertig wird nach aktuellen Kürzungsplänen nicht gehen. Steht aber so auch nicht drin.

    „Das Ziel, mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur Hochschule zu eröffnen, werden wir ebenfalls im Hochschulpakt verankern.“
    –> Reinschreiben, ausbaden müssen es dann die Unis. Kann eine Fachinformatikerin mit Berufserfahrung im Master beginnen? Welche Zusatzkurse muss sie belegen? Dafür wird es bestenfalls einen Satz mit „bestmögliches Angleichungsangebot“ in einer Handreichung geben.

    „Der Bund wird im Rahmen seiner Förderung und bei Vereinbarungen zu neuen Instrumenten auf angemessene Laufzeiten der Anstellungsverträge achten. (S. 27)“
    –> 25%-Stellen werden verboten und damit Hochschulmitarbeitern die Möglichkeit versperrt, eine 50er-Stelle aufzustocken. Verträge müssen mindestens ein Semester laufen, kürzere Verträge müssen begründet werden (= Schriebs zum Abheften, die der Mitarbeiter selbst schreibt).

    „Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.“
    –> Rundschreiben, dass bitte alle möglichst frei zugängiges Material nutzen sollen. Dann rudert man wieder, wenn das Grundlagenwerk nicht frei zur Verfügung steht. Kürzungen für Bibliotheken finden Rechtfertigung.

    „Dabei fördern wir Programme und Wettbewerbe in den MINT-Fächern und einen zeitgemäßen Informatikunterricht ab der Grundschule.“
    –> Wenige Leuchttürme, die in die Medien funkeln, weiterhin viele Dunkelkammern, die Office-Kurse machen. Wenn überhaupt.

    So, genug schwarzgemalt für heute, aber in 4 Jahren will ich das ja nachlesen können ;)

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