Archiv der Kategorie: Offene Wissenschaft

In „Offene Wissenschaft“ veröffentliche ich meine Gedanken zu Forschung und Lehre

Eile mit Weile im Virtual Classroom

71 % fanden es einfach die Arbeit in Wikis zu lernen

Rückmeldung zur Arbeit in Wikis

Heute hatte ich die besondere Freude, per Virtual Classroom (mit Adobe Connect) einer Veranstaltung von Ramona Lorenzen beiwohnen zu dürfen. Ich durfte ihren TeilnehmerInnen binnen einer Stunde einen kurzen Einblick in das Thema Wikis als Lerninstrumente geben. Der Schwerpunkt lag dabei auf möglichen didaktischen Szenarien – meine Wiki-Seminare habe ich natürlich etwas ausführlicher behandelt als anderes :-)

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Was erwartet die Hochschuldidaktik durch den Koalitionsvertrag?

Hochschulen werden wie andere Organisationen oder Institutionen von einem Umsystem beeinflusst. Klassisch wird dieses Umsystem in sozio-kulturelle, ökonomische, technische und einen politisch-rechtliche Faktoren eingeteilt. Schauen wir doch speziell zu den letztgenannten mal exemplarisch, was der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die Hochschuldidaktik bereithält, und welche Gedanken mit spontan dazu in den Sinn kommen.

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Wenigstens ein bisschen mehr Klarheit im Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht ist kompliziert. Das macht es für Lehrende nicht einfach, wenn sie ihren Lernenden Material zur Verfügung stellen möchten, das nicht unter freien Lizenzen steht. Der Paragraph, der da überhaupt ein wenig Spielraum bietet, ist bisher nur eine befristete Ausnahmeregelung und obendrein vage. Die Rede ist von §52a UrhG. Dort heißt es im ersten Absatz:

Zulässig ist, […] veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern […] öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.

Es gibt zu dieser Passage viele Unklarheiten und streitige Punkte. Was sind denn „kleine Teile“? Was heißt „zugänglich machen“? Was bedeutet „zur Veranschaulichung“? Dazu hat nun der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen hat, das bei diesen drei Punkten Klarheit bringt.
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