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Einmal Datenschutz mit Pathos, bitte!

Da habe ich gestern eine Frage nach dem Datenschutz an Hochschulen angeschnitten, und prompt erscheint zu diesem Dunstkreis ein Artikel in der FAZ der Artikel Entmündigung als Bildungsziel. Gewarnt werden soll darin letztlich vor den Gefahren des Lernens mit digitalen Medien. Da ihr sicher nicht alles lesen wollt, was mir dazu einfällt, fasse ich mich kurz – aber nagelt mich gerne in den Kommentaren auch zu anderen Punkten fest!

Die erste Hälfte des Artikels dreht sich um MOOCs (auch wenn der Autor Moocs schreibt) und das Gebahren von Coursera und Udacity mit Blick auf die gesammelten Daten. Dargestellt wird das am Beispiel von Paul-Olivier Dehaye (Uni Zürich), der offenbar einen Kurs bei Coursera angeboten hat und dann trotz eines Gerichtsprozesses nicht an die Daten kam, die im Zuge dessen gesammelt wurden. Das ist durchaus doof.

Ich frage mich dazu aber erstens, wieso er ein Seminar über „Geschäftsmodelle von Bildungsanbietern“ anbietet, offenbar aber überrascht ist, dass Datenschutz in den USA nicht dasselbe ist wie in der EU. Warum hat er sich denn darauf eingelassen? Ich frage mich dazu zweitens, was das allgemein mit MOOCs zu tun haben soll. Ja, dort werden von Unternehmen potenziell Daten gesammelt, aber der Artikel beschreibt eher die Problematik internationaler Rechtsprechung. Es gibt auch andere Anbieter, bei denen man MOOCs hosten kann. Sogar in Deutschland. Deutschen Datenschutzgesetzen unterworfen. Und selbst das spielt für mich letztlich eine kleinere Rolle, weil die Lernenden eine mündige Entscheidung für den Anbieter gefällt haben.

In der zweiten Hälfte geht es um künftig denkbare „virtuelle Tutoren“. Damit meint der Autor des Artikels Softwareprogramme, die mittels Datenanalyse feststellen, was ich noch an meinen Kenntnissen verbessern könnte. Sie schlagen sogar vor, mit wem ich daran üben könne. Das perfide sei, dass ein „ich will etwas anderes machen“ nicht als Option angeboten werde. Man ergäbe sich den Anweisungen der Maschine. Ich kann mich mit Ausnahme der Themen für meine Studien- und Diplomarbeit nicht daran erinnern, dass mir Lehrende eine solche Wahl gelassen hätten. Die haben auch vorgegeben, was zu tun ist – bloß nicht individuell, sondern pauschal für alle dasselbe. Und da habe ich mich auch von ganz allein und mündig widersetzt ;-)

Ich habe wirklich überhaupt nichts dagegen, über mögliche Folgen des Einsatzes von digitalen Medien in der Lehre zu diskutieren, aber vielleicht weniger pathetisch (auch wenn das ein gängiges Stilmittel klassischer Rhetorik zwecks Überzeugung ist).

Was meint ihr? Ich nehme Kommentare an, bis mein Blog voll ist.

„When you have good ideas and lawyers together in the same room, nothing ever happens.“

Am vergangenen Montag wurde auf e-teaching.org ein Webinar zur Zukunft von Lernmanagement-Systemen angeboten, in dem viel diskutiert wurde. Ich widme mich in diesem Beitrag aber einem Nebenthema: dem Datenschutz in der Hochschullehre.

„When you have good ideas and lawyers together in the same room, nothing ever happens.“ (Dan Ariely)

Als Mitglied des Chaos Computer Clubs wäre es sonderbar, wenn ich mir dazu keine Meinung gebildet hätte. Gemäß der Maxime „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“ der Hacker-Ethik bin ich auch ganz sicher kein Feind des Datenschutzes. Ich bin aber ebenso ein freiheitsliebender Mensch, und als solcher kratze ich mich doch mitunter am Kopf. An Hochschulen habe ich an verschiedenen Stellen erlebt, wie normal es einerseits etwa zu sein scheint, Prüfungsergebnisse unverschlüsselt per E-Mail zu versenden oder ohne Zugriffsbeschränkungen auf Servern zu lagern. Wie oft habe ich wiederum gegen Lehrszenario X oder Y den pauschalen Einwand gehört: „Geht nicht. Datenschutz.“

Ist das eigentlich tatsächlich durch die Bank so? Ich weiß es nicht. Die Frage ist nicht rhetorisch. Nehmen wir an, meine erwachsenen Studierenden und ich sind uns einig, dass wir irgendeinen (kommerziellen) Dienst im Netz für eine Veranstaltung nutzen wollen, weil wir es für sinnvoll halten — darf uns das mit dem Verweis auf Datenschutzregeln einer Hochschule untersagt werden? Gehört der Datenschutz in dieser Situation zu einem unveräußerlichen Recht? Oder sind wir bloß in Angstland, wo man lieber alles erst einmal komplett verbietet, was einem nicht ganz geheuer vorkommt?

Schreibt’s mir in die Kommentare, wenn ihr Wissen oder eine Meinung dazu habt.

Blogparade: Woche 1

Vergangene Woche habe ich eine Blogparade gestartet zu den folgenden Fragen:

Die ersten Paradewagen dazu ziehen schon durch das Internet, werfen wir doch einen Blick darauf.

Neben der eigentlichen Parade hat Huberta Weigl noch einen Infostand aufgebaut, der auf weitere gerade laufende Blogparaden verweist. Toller Service, den ich auch noch nutzen werde!

Diese Blogparade hier läuft übrigens noch bis Ende des Monats. Mach doch mit! Dann kann ich hinterher auch deine Gedanken für meinen Abschlussbeitrag aufgreifen.